Befahren der Isar vorübergehend verboten

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Symbolbild

Bootfahren auf der Isar im Gebiet des Landkreises München birgt derzeit eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben. Das Landratsamt München hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen und ein Bootfahrverbot ausgesprochen.

Der Wasserstand an der Isar ist seit Sonntag, 18. Juli 2021, massiv und sehr schnell angestiegen und hat heute bereits die Meldestufe 2 überschritten. Die Isar führt dadurch viel Treibholz mit und weist eine starke Trübung sowie Strömung auf.

Der Sylvensteinspeicher ist zudem randvoll gefüllt und muss einen erhöhten Abfluss führen, da andernfalls sein Überlaufen drohen könnte. Nach aktueller Einschätzung wird die Situation voraussichtlich noch einige Tage andauern.

Es besteht derzeit eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben, wenn Personen die Isar mit Booten und sonstigen Schwimmkörpern jeglicher Art befahren.

Um Wassersportler und Rettungskräfte nicht zu gefährden, hat das Landratsamt München eine Allgemeinverfügung erlassen und das Befahren der Isar im Gebiet des Landkreises München bis auf weiteres komplett untersagt.

Landrat Christoph Göbel appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: „Das Befahren der Isar ist derzeit äußerst gefährlich – nicht nur für die Bootfahrer, sondern auch ganz besonders für die Einsatzkräfte. Bitte beachten Sie das temporäre Verbot und bringen Sie sich und andere nicht in Lebensgefahr.“

Sobald die Gefahr vorüber ist, soll das Bootfahrverbot wieder aufgehoben werden. Die Öffentlichkeit wird darüber schnellstmöglich informiert.

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