Befahren der Isar im Landkreis wieder möglich

Befahren der Isar im Landkreis wieder möglich

Quelle: Landratsamt München/ Foto: Lukas Barth-Tuttas

Das seit dem 11. Juli 2020 geltende Bootfahrverbot ist aufgehoben.

Das Befahren der Isar im Landkreis München ist ab dem heutigen Montag, den 13. Juli 2020, wieder erlaubt. Nachdem der Pegel der Isar nach den starken Niederschlägen des vergangenen Wochenendes inzwischen wieder gesunken ist und die akute Gefahrenlage sich entspannt hat, hat sich das Landratsamt München dazu entschieden, das am Donnerstag erlassene – und seit Samstag geltende – Bootfahrverbot auf der Isar im Landkreis München aufzuheben.
Vorsicht ist auch jetzt noch geboten
Das Landratsamt München rät dennoch zur Vorsicht: Auch bei schönem Wetter und niedrigen Pegelständen können sich gefährliche Strudel bilden. Nicht jede Gefahr ist dabei auf den ersten Blick erkennbar: Kiesansammlungen und
Treibholz, die sich im Fluss abgelagert oder verkeilt haben, können auch unter der Wasseroberfläche liegen. Wie jeder Wildfluss sollte deshalb auch die Isar nur mit geeigneter Ausrüstung bei entsprechendem Können befahren werden.

Bootfahrverordnung des Landkreises München legt Regeln zu Fahrzeugen, Ausrüstung und Fahrtüchtigkeit fest Die seit dem 25. Januar 2020 geltende „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München“ legt klar fest, dass die Isar nur mit Kanus, Schlauchboote, Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf.

Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Außerdem ist es nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie
Fahrzeuge zusammenzubinden.

Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen.

Der Sicherheit wegen dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden. Nachgelesen werden kann die Verordnung unter www.landkreis-muenchen.de/artikel/regelungen-fuer-mehrsicherheit-auf-der-isar/.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter www.landkreismuenchen.de sowie stets aktuell auf Facebook unter www.facebook.de/muenchen.landkreis.