kann in Bayern ab Herbst im Einzelfall auch bereits mit 15 Jahren gemacht werden – Jugendliche müssen entsprechende Voraussetzungen erfüllen
Der Mopedführerschein, Klasse AM, kann in Bayern voraussichtlich ab Herbst nach einer Einzellfallprüfung bereits mit 15 Jahren gemacht werden, wenn der oder die Jugendliche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute bekanntgegeben. Das Vorhaben wurde in seinen Eckpunkten am 28. Juli 2020 im Ministerrat gebilligt.
„Derzeit arbeiten wir an einem detaillierten Konzept“, sagte Herrmann. Für den Mopedführerschein ab 15 Jahren sollen die Fahrerlaubnisbehörden in jedem Einzelfall prüfen, ob ein individueller Bedarf vorhanden ist. „Bedeutsam wird unter anderem auch sein, welche ÖPNV-Anbindung vorhanden ist und ob der Jugendliche über die entsprechende Reife verfügt.
Die Erziehungsberechtigten müssen den 15-jährigen Jugendlichen hierzu als verkehrsreif einschätzen.“ Laut Herrmann sei es nämlich nicht garantiert, dass jeder 15-Jährige automatisch in der Lage sei, ein Moped verkehrssicher zu steuern.
Das derzeitige Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM beträgt bundesweit 16 Jahre. Die Klasse AM erlaubt das Führen von leichten Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter bzw. einem Elektromotor mit nicht mehr als 4 Kilowatt.
Der Bund hatte mit der ‚3. Ausnahmeverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung‘ das Mindestalter in einem Modellversuch bis 30. April 2020 in einigen Ländern auf 15 Jahre abgesenkt. „Die Ergebnisse wurden sehr unterschiedlich bewertet, weshalb der Bund von einer bundeseinheitlichen und generellen Nachfolgeregelung abgesehen hat“, so Herrmann. Stattdessen hat er die Länder ermächtigt, abhängig von den örtlichen Verhältnissen selbst zu entscheiden, ob das Mindestalter herabgesetzt werden soll. Einige Länder haben hiervon Gebrauch gemacht, andere Länder haben aus Verkehrssicherheitsgründen davon Abstand genommen.
„Die örtlichen Verhältnisse innerhalb Bayerns unterscheiden sich sehr stark voneinander. Die vorgesehene Einzelfallprüfung stellt sicher, dass die Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt gefördert und zugleich auch den Belangen der Verkehrssicherheit ausreichend Rechnung getragen wird“, erklärte Herrmann. „Wenn der Bewerber ein entsprechendes Bedürfnis nachweist, die notwendige Reife besitzt und keinen angemessenen Zugang zum ÖPNV hat, soll er die Möglichkeit eines früheren Führerscheinerwerbs auch in Bayern erhalten.“