Bayerisches Polizeiverwaltungsamt stellt Jahresstatistik 2021 vor

Polizei Mini ganz

Die fortdauernde Corona-Pandemie mit geringerem Verkehrsaufkommen führte auch im Jahr 2021 zu einem vergleichsweise niedrigen Niveau der von der Bayerischen Polizei festgestellten Verkehrsverstöße. Die Zahl der bearbeiteten Geschwindigkeitsverstöße nahm im Vergleich zum Vorjahr jedoch um knapp 100.000 Fälle zu. Den traurigen Höhepunkt setzte dabei ein 30-jähriger Niederbayer, der zur Mittagszeit auf der Autobahn im Bereich Kümmersbruck bei zulässigen 80 km/h mit 212 km/h unterwegs war und daher drei Monate ohne Führerschein auskommen musste.

“Das geringere Verkehrsaufkommen zu Corona-Zeiten ist kein Freifahrtschein!” unterstrich Timo Payer, der Präsident des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes (PVA) bei der Vorstellung der Jahresstatistik 2021. Im abgelaufenen Jahr stellte seine Behörde insgesamt 1.571.371 (2020: 1.596.217) Verwarnungen und 710.839 (2020: 752.008) Bußgeldbescheide aus. Wobei 153.323 (2020: 160.168) Bußgeldbescheide ergingen, da die zunächst ausgestellten Verwarnungsangebote nicht angenommen bzw. nicht rechtzeitig bezahlt wurden.

Die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße betrug dabei 1.101.806 (2020: 1.006.556) und stieg somit um 9,46 Prozent, was teilweise auch dem vermehrten Einsatz moderner Technik geschuldet sein dürfte. Den vorübergehenden deutlichen Rückgang der festgestellten Abstandsunterschreitungen auf 27.313 (2020: 74.382) begründete Payer hingegen mit der Umstellungsphase auf eine neue Version des diesbezüglichen Messverfahrens.

“Ziel ist es, Bayerns Straßen möglichst sicher zu machen”, meinte Payer. “Schließlich wollen wir alle gesund zu Hause ankommen.” Hierzu setze die Bayerische Polizei neben moderner Technik auch auf die Einsicht der Bürger. Zu diesem Zweck sei beim Bayerischen Polizeiverwaltungsamt im vergangenen Jahr ein eigenes Sachgebiet “Zentralstelle für Verkehrsprävention” eingerichtet worden, welches bayernweit die Aufklärungsarbeit der Polizei unterstützt. Eine nachhaltige Einstellungs- und Verhaltensänderung soll damit angestoßen werden.

“Gutes Zureden allein reicht jedoch nicht aus”, unterstrich der PVA-Chef mit Blick auf die weiteren Statistikzahlen:

So waren 64.066 Verkehrsverstöße in der Gesamtschau so schwerwiegend, dass zusätzlich zur Geldbuße auch noch ein Fahrverbot verhängt wurde. In 2.293 extremen Fällen musste der Führerschein dabei sogar für drei Monate abgegeben werden. Fast 56 Prozent aller Fahrverbote entfielen dabei wiederum auf Geschwindigkeitsübertretungen. Nicht weniger gefährlich für Leib und Leben schlugen mit fast 25 Prozent zudem die Alkohol- und Drogendelikte zu Buche. “Ein deutlicher Beleg dafür, dass ein Kontrollschwerpunkt auch zukünftig in diesen Bereichen anzusiedeln ist”, so Payer.

Aber auch den Schwerverkehr habe man im Blick. Insbesondere bei der Einziehung der planmäßig, durch illegale Handlungen im Transportwesen erzielten Gewinne greife man durch. Die Zahl der hier erlassenen Bescheide stieg auf 1.658 (+ 41,23 Prozent) an. Korrekt arbeitende Firmen sollen dadurch geschützt werden.

Insgesamt zahlten die Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit den Verwarnungs- und Bußgeldverfahren einen Betrag von knapp 117 Millionen Euro ein. Fast acht Millionen davon mussten leider durch Vollstreckungsmaßnahmen beigetrieben werden. In diesem Zusammenhang räumte der Behördenleiter auch umgehend mit einem weit verbreiteten Gerücht auf. “Die Polizei hat von diesen Beträgen nichts! Diese Einnahmen fließen dem allgemeinen Haushalt des Freistaates Bayern zu.”

Eine Annahme konnte er jedoch mit der Statistik untermauern: Die Mehrzahl der Bußgeldbescheide (fast 78 Prozent) gingen an männliche Betroffene.

Abschließend wies Payer darauf hin, dass die Bayerische Polizei inzwischen landesweit Verkehrsordnungswidrigkeiten auch mit einer speziellen, unter Federführung des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes selbst entwickelten App auf dienstlichen Smartphones erfassen kann. Beispielsweise bei Parkverstößen wird dann eine Bürgerbenachrichtigung mit einem QR-Code am Fahrzeug angebracht. Über die Benachrichtigung können Betroffene auf einem neuen Bürger-Infoportal die Verkehrsordnungswidrigkeit einsehen und erhalten bei Beträgen bis 55 Euro die benötigten persönlichen Bezahlinformationen. Die Nutzung des Bürger-Infoportals ist freiwillig. Die Verwarnung wird gegebenenfalls auch per Post zugestellt.