Der großen Kreisstadt Dachau wurde vom Landratsamt, Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, eine generelle Ausnahmegenehmigung für künftig stattfindende Bestattungen erteilt. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Kreis
- Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive der Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers maximal 15 Personen.
- Die teilnehmenden Personen haben einen Abstand von 1,5 m zueinander anzustreben.
- Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.
- Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.
- Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig.
- Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.