Ausnahmegenehmigungen für Bestattungen wegen Corona-Pandemie

Der großen Kreisstadt Dachau wurde vom Landratsamt, Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, eine generelle Ausnahmegenehmigung für künftig stattfindende Bestattungen erteilt. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Kreis
  • Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive der Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers maximal 15 Personen.
  • Die teilnehmenden Personen haben einen Abstand von 1,5 m zueinander anzustreben.
  • Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.
  • Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.
  • Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig.
  • Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.