Eltern sind grundsätzlich immer für ihre Kinder da, auch wenn sie mal Mist bauen und egal wie alt sie sind. Der Vater eines 32-jährigen Niederbayern nimmt seine Vaterrolle auf jeden Fall immer noch ernst. Ohne Papa säße dieser jetzt im Gefängnis. Am späten Mittwochabend (28. August) ist der Bundespolizei ein mit Haftbefehl gesuchter deutscher Staatsangehöriger ins Netz gegangen. Als Bundespolizisten den 32-Jährigen bei seiner Einreise aus Istanbul kontrollierten, entdeckten sie eine Fahndungsnotiz der Regensburger Staatsanwaltschaft und nahmen den Gesuchten fest. Nachdem dann sein Vater die Strafe für ihn bezahlt hatte, durfte dieser den Sohnemann auch gleich mit nach Hause nehmen.
Der 32-Jährige war bereits vor einem Jahr vom Amtsgericht Kelheim wegen Trunkenheit im Verkehr zu 4.200 Euro Geldstrafe oder 70 Tagen Ersatzhaft verurteilt worden. Nachdem das Urteil im Februar rechtskräftig war, hatte der Hallertauer anfangs wohl noch einen Teilbetrag an die Staatskasse entrichtet, blieb bis dato aber 2.200 Euro Geldstrafe plus Verwaltungskosten von 247,99 Euro oder ersatzweise 36 Tage Haft schuldig. Daher schrieb die Staatsanwaltschaft in Regensburg den Niederbayern im Juli dieses Jahres mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus.
Auch gestern konnte der säumige Zahler die geforderte Restsumme selbst nicht aufbringen, musste auf familiäre Unterstützung setzen. Mit einem Anruf bei seinem Vater hatte der junge Mann Glück. Dieser setzte sich trotz später Stunde umgehend ins Auto und machte sich auf ins Erdinger Moos. Nachdem der Vater für seinen Filius den von der bayerischen Justiz geforderten Geldbetrag an die Bundespolizisten übergeben hatte, durfte er seinen Sprössling dann auch gleich mit nach Hause nehmen.
Bei den grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen nimmt die Bundespolizei regelmäßig mit Haftbefehl gesuchte Personen fest. Manche müssen ins Gefängnis, andere können die Geldstrafe vor Ort bezahlen. Wieder andere sind auf die Hilfe von Familie oder Freunden angewiesen, um die Freiheit wieder zu erlangen.