Auf der Suche nach Arbeit -Bundespolizei stoppt Albaner am Münchner Flughafen-

Bildunterschrift: Bundespolizisten am Flughafen München kontrollieren täglich knapp 40.000 Passagiere zur Ein- und Ausreise. Dazu gehört in vielen Fällen auch Überprüfung des Reisezwecks. (Symbolbild)
Bildunterschrift:
Bundespolizisten am Flughafen München kontrollieren täglich knapp 40.000 Passagiere zur Ein- und Ausreise. Dazu gehört in vielen Fällen auch Überprüfung des Reisezwecks. (Symbolbild)

Flughafen München – Sie kamen aus Griechenland und waren auf der Suche nach Arbeit in Deutschland. Am Donnerstagvormittag (30. Juli) haben Bundespolizisten im Terminal 1 drei albanische Staatsangehörige aus dem Verkehr gezogen, weil sie die für ihren Aufenthaltszweck nötigen Dokumente nicht vorlegen konnten.

Die drei 24-Jährigen waren aus Thessaloniki im Erdinger Moos gelandet. Als Bundespolizisten sie kontrollierten, legten alle Drei gültige albanische Reisepässe vor. So weit, so gut. Ein gültiger Reisepass berechtigt einen albanischen Staatsangehörigen, sich in Deutschland bis zu neunzig Tage in einem halben Jahr zu touristischen Zwecken aufzuhalten.

Allerdings wollten die drei Albaner nach eigener Aussage in Deutschland nicht Urlaub machen oder Verwandte besuchen, sondern arbeiten. Dafür aber reicht ein albanischer Reisepass allein nicht. Die Arbeitswilligen hätten zusätzlich noch Arbeitsverträge und Visa zum Zwecke der Arbeitsaufnahme gebraucht. Für einen touristischen Aufenthalt hätten sie aber auch die Voraussetzungen nicht erfüllt. Sie hatten kaum Geld bei sich, keine Rückflugtickets und auch keine Übernachtungsmöglichkeit.

Auf der Wache erzählte einer der Männer, er habe keine konkreten Pläne. Er habe nur gehört, dass es in Deutschland Arbeit gebe. Daher sei er mit dem Taxi von Albanien nach Griechenland gefahren, um von dort nach Deutschland zu fliegen. Das sei für ihn einfacher gewesen als der direkte Weg. Die beiden anderen gaben Ähnliches zu Protokoll.

Da sie für ihren Reisezweck nicht die nötigen Dokumente vorweisen konnten, müssen die drei Albaner heute (31. Juli) mit jeweils einer Strafanzeige wegen unerlaubter Einreise im Gepäck wieder zurück in ihre Heimat fliegen.