Asyl-Notfallplan in Erding aktiviert

Regierungspräsident Hillenbrand dankt für schnelles Handeln und engagierte Unterstützung

Die Regierung von Oberbayern hat – aufgrund der weiterhin hohen Zugänge von zuletzt durchschnittlich 600 Personen in 24 Stunden – am 4. August 2015 den Notfallplan für Asylbewerber auch in Erding aktiviert. Belegt werden soll im Landkreis Erding die Turnhalle der Berufsschule Erding mit jeweils 100 Personen voraussichtlich ab 6. August 2015 sowie ab Montag 10. August 2015. Insgesamt stehen dort 200 Plätze für Asylbewerber zur Verfügung. Die Belegung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Landratsamt. Oberbayerns Regierungspräsident Christoph Hillenbrand und Regierungsvizepräsidentin Maria Els danken Landrat Martin Bayerstorfer und dessen Team für die gute Zusammenarbeit; sie sind der Regierung von Oberbayern kurzfristig, effektiv und engagiert zur Seite gesprungen. „Besonders bedanken möchte ich mich auch bei allen Ehrenamtlichen, ohne deren herausragenden Einsatz diese Herausforderung nicht zu meistern wäre“, so Hillenbrand.

Die Asylbewerber, die vor Ort untergebracht werden sollen, werden kurz nach ihrer Ankunft in München in dieses im Rahmen des Notfallplans als verfügbar gemeldete Objekt weitergeleitet. Zuvor werden alle Asylbewerber im sog. Ankunftszentrum in München, der ersten Anlaufstation für neu Angekommene, zunächst medizinisch erstuntersucht (sog. Erstscreening). Im Anschluss werden grds. nur diejenigen Asylbewerber in die Notfallplanobjekte in den Landkreisen und kreisfreien Städten verlegt, deren Asylverfahren die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in München durchführt.

In der Notunterkunft selbst ist das jeweilige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt für die Verpflegung, die weitere medizinische Untersuchung und Versorgung sowie die soziale Betreuung zuständig. Derzeit sind bereits über 1.900 Flüchtlinge in solchen Objekten des Notfallplans in den Landkreisen Altötting (Neuötting), Eichstätt (Eichstätt), Mühldorf a.Inn (Waldkraiburg), Neuburg-Schrobenhausen (Neuburg a.d.Donau), Weilheim-Schongau (Penzberg), Bad Tölz-Wolfratshausen (Lenggries, Bad Tölz), Freising (Moosburg), Miesbach (Miesbach), Starnberg (Inning), In-golstadt, Pfaffenhofen a.d.Ilm (Pfaffenhofen a.d.Ilm), Landsberg am Lech (Lands-berg am Lech) und Traunstein (Traunreut u. Chieming) untergebracht. Im Durch-schnitt bleiben die Asylbewerber 4 bis 6 Wochen in den Notunterkünften; danach werden die Unterkünfte geschlossen. Die Asylbewerber kommen dann in der sog. Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkunft oder dezentrale Unterbringung) unter, was ihnen eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Dort wohnen sie regelmäßig so lange, bis ihr Asylverfahren beim zuständigen Bundesamt für Migra-tion und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt bzw. abgeschlossen ist.
Seit Jahresanfang sind bis heute über 57.000 Personen in Oberbayern im Ankunfts-zentrum in München angekommen. Aufgrund der hohen Zugänge auch in den übri-gen bayerischen Aufnahmeeinrichtungen und den dadurch geringeren Möglichkei-ten im Ausgleich zwischen den Regierungsbezirken schwinden die Kapazitäten in der AE München. Der Notfallplan ermöglicht innerhalb kürzester Zeit Unterkünfte in den Landkreisen und kreisfreien Städten für die neu in München ankommenden Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Regierungspräsident Christoph Hillenbrand: „Die Aktivierung einzelner Unterkünfte im Rahmen des Notfallplans hat sehr gut funktioniert.

Alle ziehen an einem Strang, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die bei uns Schutz Suchenden human und schnell unterzubringen bzw. zu versor-gen, gemeinsam zu erfüllen. Die weiterhin extrem hohen Zugänge hier in München stellen alle Beteiligten vor eine große Herausforderung. Hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität sind nötig, um diese Aufgabe gut meistern zu können. Ziel ist es, die Anstrengung solidarisch auf mehrere Schultern zu verteilen. Hier unterstützen die Kreisverwaltungsbehörden mit großem Engagement. Ein besondere Dank gebührt auch den vielen Ehrenamtlichen, die sich ausdauernd für die Belange der bei uns Schutzsuchenden einsetzen.“

Die Regierung von Oberbayern steht in engem Kontakt mit den oberbayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämtern/kreisfreien Städten). Denn ob die Akti-vierung einzelner Objekte aus dem Notfallplan erforderlich ist, ist abhängig von den jeweiligen Zugängen in München. Diese sind derzeit konstant hoch aber auch schwankend (aktuell täglich durchschnittlich 600 Asylbewerber innerhalb von 24 Stunden).

Daher sind sie auch schwer prognostizierbar. Zeichnet sich ab, dass Un-terkünfte aus dem Notfallplan erforderlich sein könnten, spricht die Regierung von Oberbayern in der Regel zunächst mit denjenigen Kreisverwaltungsbehörden, die bisher noch keine Unterkünfte im Rahmen des Notfallplans zur Verfügung gestellt haben. In diesem Zusammenhang wird auch versucht, bestmöglich auf die jeweilige Quotenerfüllung Rücksicht zu nehmen. Klar ist aber auch, dass es am Ende maß-geblich darauf ankommt, wie schnell kurzfristig Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden können. Unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände erfolgt die Auswahl der ggf. notwendigen Notfallunterkünfte.