Ansteckungsgefahr für Rinder

RinderFälle der Rinderseuche BHV1 in Bayern – Bislang keine Ansteckung im Landkreis München Aufgrund der aktuellen BHV1 (IBR/IPV)-Ausbrüche in Bayern empfiehlt das Veterinäramt des Landkreises München rinderhaltenden Landwirten besondere Vorsicht beim Personen-, Tier- und Fahrzeugverkehr walten zu lassen. Betriebe im Landkreis München sind bisher nicht von der Seuche betroffen. Das BHV1 Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar, somit besteht für den Verbraucher keine Gefährdung.

In einem oberbayerischen Mastbetrieb wurde am 11. Februar 2015 bei 24 Tieren der Ausbruch der anzeigepflichtigen Rinderseuche BHV1 (IBR/IPV) festgestellt. Bereits Ende Januar 2015 war eine IBR/IPV-Infektion bei mehreren Zuchtrindern in Tirol aufgetreten.

Insgesamt 92 mögliche Kontakttiere wurden seit 27. Dezember 2014 nach Bayern in neun (Erst-)Bestimmungsbetriebe verbracht. Zum 3. März 2015 waren fünf Regierungsbezirke in Bayern betroffen. Somit liegen nach Angaben der Bayerischen Landestierärztekammer in mehreren Betrieben positive serologische und/oder virologische Befunde von Rindern vor.

Die Klinik für Wiederkäuer der Ludwig-Maximilians-Universität in Oberschleißheim hat aufgrund des aktuellen BHV1-Geschehens in Bayern die stationäre Aufnahme von Patienten derzeit eingestellt, plant aber die Wiederaufnahme sobald die epidemiologischen Ermittlungen in Bayern einen Stillstand des Ansteckungsgeschehens ergeben. Patientenbesitzer, deren Rinder abgeholt werden können, sollten Ihre Tiere dennoch mindestens für vier Wochen isoliert aufstallen und nach frühestens 21 Tagen das Blut auf Antikörper gegen BHV1 untersuchen lassen.

Lage im Landkreis
Betriebe im Landkreis München sind bisher nicht betroffen. Damit das so bleibt, empfiehlt das Veterinäramt allen rinderhaltenden Landwirten, besondere Vorsicht beim Personen, Tier- und Fahrzeugverkehr walten zu lassen. Das Veterinäramt versucht derzeit, möglicherweise kritischen Tierverkehr im Landkreis zu identifizieren und hat sich bereits, beziehungsweise wird sich gegebenenfalls mit den betroffenen Tierhaltern in Verbindung setzen. Landwirte sind aufgerufen, bei Verdacht auf BHV1 (IBR/IPV) sofort das Veterinäramt zu informieren.

Erreger, Krankheitsbild und Symptome der BHV1-Erkrankung:
Einzelheiten zur Erkrankung BHV1, für die ausschließlich Rinder empfänglich sind, können unter: http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/bovines_herpesvirus/index.htm nachgelesen werden.

Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen für Rinderhalter: Tierverkehr: ? Üben Sie große Vorsicht beim Zukauf. Falls Sie zukaufen müssen, sollten Sie die zugekauften Tiere für vier Wochen quarantänisieren (getrennte Haltung von Ihrem Rinderbestand, Versorgung mit eigenen Gerätschaften und Kleidung sowie Wechsel des Schuhwerks) und es empfiehlt sich während dieser Zeit nach frühestens 21 Tagen eine Blutuntersuchung bei den Zukauftieren zu veranlassen; bevorzugen Sie nach Möglichkeit Tiere, die durch “wenige Hände” gegangen sind. ? Nehmen Sie keine Tiere von Märkten zurück oder quarantänisieren Sie die Tiere für vier Wochen inklusive Blutuntersuchung nach 21 Tagen. ? Beschicken sie keine Tierschauen oder quarantänisieren Sie die Tiere nach Rückkehr für vier Wochen inklusive Blutuntersuchung nach 21 Tagen. Personenverkehr: ? Vermeiden Sie soweit möglich den Zutritt von Personen, die Kontakt mit anderen Rinderbeständen haben, zu Ihren Ställen beziehungsweise Tieren. ? Stellen Sie für Personen, die Ihre Stallungen betreten müssen (Besamungstechniker, Viehhändler, Milchleistungsprüfer, Klauenpfleger, Tierarzt, Berater) mindestens betriebseigene Schutzkleidung bereit: Gummistiefel, (Einmal-)Overalls, Kopfbedeckung; stellen Sie zu behandelnde/besamende Tiere separat und sorgen Sie dafür, dass stets der kürzest mögliche Weg benutzt wird. Fahrzeugverkehr, Geräte: ? Halten Sie bei der Abholung von Tieren (lebend oder tot) einen Sicherheitsabstand vom Stall ein. ? Beim Transport von Futtermitteln, Mist, Gülle – bleiben sie soweit möglich dem Tierbestand fern, besonders, wenn Sie Transportfahrzeuge (z.B. Schlepper, Güllefass) mit Berufskollegen gemeinsam nutzen. Stellen Sie gemeinsam sicher, dass die genannten Vorsichtsmaßnahmen von allen Beteiligten eingehalten werden. ? Reinigen und desinfizieren Sie gegebenenfalls gemeinsam im Stall benutzte Geräte (z.B. Radlader, Mistgreifer, Futtermischwagen, Milchmengenmessgeräte). ? Lassen Sie insgesamt ein hohes Maß an Hygiene walten.