Anpassung der Coronaschutzmaßnahmen betrifft auch Bäder und Saunen

Seit Sonntag, 3. April, entfallen die coronabedingten Zutrittsregelungen für die Münchner Bäder, Saunen und
MFitnesscenter. Grundlage ist die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.


Für Innenräume gilt nun eine Empfehlung, die allgemeinen
Schutz und Hygienemaßnahmen weiterhin einzuhalten. Dies
betrifft insbesondere den Mindestabstand und das Tragen ei-
ner medizinischen Gesichtsmaske. Eine FFP2Maskenpflicht
besteht in den Bädern nicht mehr. Die SWM bitten alle Besu-
cher*innen, eigenverantwortlich zu agieren.


Da die Erfassung des Impf bzw. GenesenenStatus an der
Kasse entfällt, ist der Zutritt mit der MBäderkarte auch wie-
der über die Drehkreuze möglich. Dort wird Montag bis
Samstag automatisch der Kurzschwimmertarif für 1,5 Stun-
den Aufenthalt abgebucht. Bei einem längeren Aufenthalt fällt
beim Verlassen des Bads eine Nachzahlung an.


Ausnahme: MünchenPassInhaber lösen ihr Ticket bitte wei-
terhin an der Kasse, auch wenn sie eine Bäderkarte haben.
Für die Saunen gilt ebenfalls wieder Normalbetrieb, auch
Aufgüsse und Wedeln sind seit 19.3. erlaubt.