Die Weihnachtszeit naht und viele Münchnerinnen und Münchner möchten sich bei „ihren Müllwerkern“ für die harte und wichtige Arbeit bedanken, die diese tagtäglich leisten. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) macht darauf aufmerksam, dass den Geschenken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWM von Gesetz wegen Grenzen gesetzt sind: Pro Person dürfen jährlich nur Gutscheine und Sachgeschenke bis zu einem Höchstwert von 25 Euro angenommen werden.
Kommunalreferentin Kristina Frank, 1. Werkleiterin des AWM: „Wir freuen uns, dass die Münchnerinnen und Münchner mit ihren Müllmännern und -frauen sowie der zuverlässigen Leerung der Tonnen zufrieden sind. Deswegen erreichen uns immer wieder Anfragen, ob man sich dafür nicht mehr erkenntlich zeigen darf. Ich bin sicher, dass persönliche Wertschätzung für die schwere körperliche Arbeit die schönste Belohnung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Materiell darf sie nur durch Sachgeschenke und Gutscheine von maximal 25 Euro einmal pro Jahr untermauert werden“.
Bargeld dürfen die Beschäftigten des AWM, wie auch alle anderen Beschäftigten der Landeshauptstadt München, nicht annehmen. Ebenso dürfen sie natürlich keinerlei Geschenke oder Zuwendungen akzeptieren, für die eine Gegenleistung gefordert wird, wie zum Beispiel die Mitnahme von Zusatzmüll.
Der AWM bittet alle Münchnerinnen und Münchner, diese Regeln einzuhalten und städtische Beschäftigte nicht zur Annahme von Geld oder größeren Geschenken zu überreden. „Sie bringen damit die oder den Betroffenen in eine sehr schwierige Situation, die im schlimmsten Fall mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geahndet werden muss“, sagt Sabine Schulz-Hammerl, 2. Werkleiterin des AWM.