Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dachau

Große Kreisstadt Dachau
Symbolfoto

Fälligkeit der Gewerbe- und Grundsteuervorauszahlungen sowie
der Hundesteuer für das Jahr 2019.
I. Gewerbesteuervorauszahlungen zum 15. Mai 2019
Die Höhe der 2. Vorauszahlungsrate entnehmen Sie bitte dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid.

II. Grundsteuer zum 15. Mai 2019
Die Grundsteuerpflichtigen haben nach Erwerb oder Bebauung ihrer Objekte Grundsteuerbescheide
erhalten. Die in diesen Bescheiden festgesetzten Quartalsraten gelten auch für das II.
Quartal 2019, soweit sie nicht durch neue Bescheide ersetzt wurden.
Sofern Sie keine Jahreszahlung vereinbart haben, ist die 2. Rate zum 15.05.2019 fällig.

III. Hundesteuer
Das Halten eines Hundes im Gebiet der Großen Kreisstadt Dachau unterliegt der Steuerpflicht.
Er ist innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme, Zuzug oder Vollendung des 4. Lebensmonats,
sofern der Hund aufgrund Geburt durch eine gehaltene Hündin zuwächst, anzumelden.

Bei Verendung, Umzug oder Abgabe des Hundes ist er innerhalb von 2 Wochen abzumelden.
Die entsprechenden Formulare liegen im Bürgerbüro aus, sind auf der Internetseite
der Stadt Dachau www.dachau.de verfügbar oder können telefonisch bei der Stadtkämmerei,
Abteilung Finanzen und Steuern unter der Tel. Nummer 75-326 angefordert werden.
Für neuangemeldete Hunde erhalten die Hundehalter zusammen mit dem Steuerbescheid eine
Steuermarke zugesandt; die Hundehalter dürfen außerhalb ihrer Wohnung bzw. außerhalb
ihres umfriedeten Grundbesitzes ihren Hund nur laufen lassen, wenn diese Steuermarke gut
sichtbar am Hund angebracht ist. Wird der Hund abgemeldet, muss die Steuermarke wieder
zurückgegeben werden.

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer, welche jeweils am 01. April eines Jahres zur Zahlung
fällig wird. Sie beträgt 60 Euro, bei Kampfhunden im Sinne der Satzung für die Erhebung der
Hundesteuer in der Großen Kreisstadt Dachau 996 Euro jährlich. Der Steuersatz für Kampfhunde
reduziert sich auf 240 Euro jährlich, sofern nachgewiesen wird, dass der betreffende
Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren
aufweist (Erteilung eines Negativzeugnisses).Hinweise zum Zahlungsverkehr
Die Große Kreisstadt Dachau kann ihren eigenen umfangreichen Zahlungsverpflichtungen nur
nachkommen, wenn die ihr zustehenden Einnahmen und somit u.a. auch die festgesetzten
Steuern rechtzeitig eingehen.

Bei offenen Forderungen wird infolge dessen durch die Stadtkämmerei, Abteilung Stadtkasse,
zeitnah das Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Sofern Sie nicht in der Lage sein
sollten, einer Zahlungsverpflichtung fristgerecht nachzukommen, nehmen Sie daher bitte so
bald wie möglich Kontakt mit der Stadtkämmerei, Abteilung Finanzen und Steuern auf, um
ggf. eine Stundung der offenen Forderung zu erwirken.

Ich möchte Ihnen empfehlen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, so dass die Stadtkasse
die jeweiligen Steuerfälligkeiten von Ihrem Girokonto abbuchen kann. Das Lastschriftverfahren
spart im hastigen Alltag Zeit, Ärger und Kosten. Zudem hat der Kontoinhaber stets
die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist einer Belastung zu widersprechen.
Entsprechende Formulare zu Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats sind auf den Internetseiten
der Stadt Dachau (www.dachau.de) eingestellt oder liegen bei der Stadtkasse aus bzw.
können dort telefonisch (08131/75-269) angefordert werden.

Beachten Sie bitte, dass ein von Ihnen erteiltes SEPA-Lastschriftmandat der Stadtkasse im
Original vorliegen muss, um hiervon Gebrauch machen zu können.