Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung)
§ 1 Gebühren
- In § 3 Gebühren Abs. 1 Buchstaben a) und b) werden die alten Gebühren durch die neuen Gebühren ersetzt und mit dem Buchstaben c) ergänzt:
a) für Kinder bis zum Schuleintritt (Kindergartenkinder):
4 Stunden 82,– €
über 4 bis 5 Stunden 90,– €
über 5 bis 6 Stunden 98,– €
über 6 bis 7 Stunden 106,– €
über 7 bis 8 Stunden 114,– €
über 8 bis 9 Stunden 122,– €
über 9 bis 10 Stunden 130,– €
b) für Schulkinder (Hortkinder):
über 2 bis 3 Stunden 91,– €
über 3 bis 4 Stunden 99,– €
über 4 bis 5 Stunden 107,– €
über 5 bis 6 Stunden 115,– €
c) Gebühren für einen zwei- oder dreitägigen Besuch (Platzsharing) werden auf den Tagesdurch schnitt einer Fünf-Tages-Woche umgerechnet.
2) In § 3 Gebühren Abs. 4 werden die alten Gebühren durch die folgenden neuen ersetzt:
Die Verpflegungsgebühr beträgt je angefangenen Monat
für Kindergartenkinder 61,– €
für Schulkinder 73,– €.
Eine tageweise Verpflegung bei Sonderbuchungen wird pro Tag
für Kindergartenkinder mit 3,05 €
für Hortkinder mit 3,65 €
berechnet.
§ 2 Inkrafttreten
§ 7 Inkrafttreten Abs. 1 wird ersetzt durch
(1) Diese Änderungssatzung tritt am 1. September 2018 in Kraft.
STADT DACHAU
Dachau, den 28.02.2018
Florian Hartmann
Oberbürgermeister