
Die Infektionszahlen in Bayern sind weiterhin sehr hoch. Die Staatsregierung hat daher am 6. Dezember weitere Maßnahmen beschlossen, die u. a. auch die Schulen betreffen. Die wichtigsten Neuerungen haben wir hier zusammengefasst. Sie gelten
zunächst von 9. bis 18. Dezember 2020.
Besondere Schutzmaßnahmen an den Schulen bis zu den Weihnachtsferien
a) Allgemeinbildende Schulen, Wirtschaftsschulen und Förderschulen
- In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 der allgemeinbildenden Schulen und
der Wirtschaftsschulen sowie in allen Jahrgangsstufen der
Förderschule (einschl. berufliche Förderschulen und Schulvorbereitende
Einrichtungen) sowie an der Schule für Kranke wird der
Präsenzunterricht beibehalten. - In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz
kleiner bzw. gleich 200 gilt:o Ab der Jahrgangsstufe 8 wird auf den Wechselbetrieb von
Präsenz- und Distanzunterricht umgestellt.o Hiervon ausgenommen sind die jeweils letzten Jahrgangsstufen
der jeweiligen Schularten (eine detaillierte Liste mit den
ausgenommenen Klassen bzw. Jahrgangsstufen finden Sie unter
www.km.bayern.de/coronavirus-faq, die Q11 am Gymnasium ist im
Wechselunterricht). Ebenso ausgenommen sind die Förderschulen
(einschl. berufliche Förderschulen, schulvorbereitende
Einrichtungen, s. o.) und die Schulen für Kranke. Sie bleiben
vollumfänglich im Präsenzunterricht.
- In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz
von mehr als 200 gilt:o Ab der Jahrgangsstufe 8 wird vollständig auf Distanzunterricht
umgestellt.o Hiervon ausgenommen sind die jeweils letzten Jahrgangsstufen
der jeweiligen Schularten (eine detaillierte Liste mit den
ausgenommenen Klassen bzw. Jahrgangsstufen finden Sie unter
www.km.bayern.de/coronavirus-faq, die Q11 am Gymnasium ist im
Distanzunterricht). Ebenso ausgenommen sind die Förderschulen
(einschl. berufliche Förderschulen, schulvorbereitende
Einrichtungen, s. o.) und die Schulen für Kranke. Sie bleiben
vollumfänglich im Präsenzunterricht.o Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung an außerschulischen
Lernorten finden ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200
nicht statt.b) Berufliche Schulen
- An den beruflichen Schulen gilt ab 09.12.2020 (unabhängig vom
Inzidenzwert im jeweiligen Kreis) Distanzunterricht. - Ausnahmen bestehen wie folgt:
o Für Wirtschaftsschulen gelten die Regelungen für
allgemeinbildende Schulen (s. oben).
o An FOS/BOS wird - in der Vorklasse sowie in der Jahrgangsstufe 11
- bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz kleiner bzw. gleich
200 in der Vorklasse sowie in der Jahrgangsstufe 11
auf den Wechselbetrieb von Präsenz- und
Distanzunterricht umgestellt. - ab einer Inzidenz von mehr als 200 im Landkreis bzw.
in der kreisfreien Stadt in diesen Jahrgangsstufen
Distanzunterricht erteilt, - in den übrigen Jahrgangsstufen durchgängig
Präsenzunterricht erteilt.An allen Schulen wird der praktische Sportunterricht in allen Jahrgangsstufen bis voraussichtlich 18. Dezember 2020 ausgesetzt. Sporttheoretische Inhalte sind weiterhin möglich. In der Qualifikationsphase der Oberstufe des Gymnasiums (Q11
und Q12) sind sportpraktische Inhalte unter Beachtung der Maßgaben gem. Rahmenhygieneplan weiterhin zulässig. Die örtlichen Gesundheitsämter können weitere Maßnahmen anordnen. Die
Schulleitung teilt den Eltern mit, welche Maßnahmen an ihrer Schule umgesetzt werden.Letzter Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien ist – wie angekündigt – Freitag, der18. Dezember. Informationen auf unserer Homepage: www.km.bayern.de/coronavirus-faq)