Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb

Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb

Die Infektionszahlen in Bayern sind weiterhin sehr hoch. Die Staatsregierung hat daher am 6. Dezember weitere Maßnahmen beschlossen, die u. a. auch die Schulen betreffen. Die wichtigsten Neuerungen haben wir hier zusammengefasst. Sie gelten
zunächst von 9. bis 18. Dezember 2020.

Besondere Schutzmaßnahmen an den Schulen bis zu den Weihnachtsferien

a) Allgemeinbildende Schulen, Wirtschaftsschulen und Förderschulen

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 der allgemeinbildenden Schulen und
    der Wirtschaftsschulen sowie in allen Jahrgangsstufen der
    Förderschule (einschl. berufliche Förderschulen und Schulvorbereitende
    Einrichtungen) sowie an der Schule für Kranke wird der
    Präsenzunterricht beibehalten.
  • In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz
    kleiner bzw. gleich 200 gilt:o Ab der Jahrgangsstufe 8 wird auf den Wechselbetrieb von
    Präsenz- und Distanzunterricht umgestellt.o Hiervon ausgenommen sind die jeweils letzten Jahrgangsstufen
    der jeweiligen Schularten (eine detaillierte Liste mit den
    ausgenommenen Klassen bzw. Jahrgangsstufen finden Sie unter
    www.km.bayern.de/coronavirus-faq, die Q11 am Gymnasium ist im
    Wechselunterricht). Ebenso ausgenommen sind die Förderschulen
    (einschl. berufliche Förderschulen, schulvorbereitende
    Einrichtungen, s. o.) und die Schulen für Kranke. Sie bleiben
    vollumfänglich im Präsenzunterricht.

 

  • In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz
    von mehr als 200 gilt:o Ab der Jahrgangsstufe 8 wird vollständig auf Distanzunterricht
    umgestellt.o Hiervon ausgenommen sind die jeweils letzten Jahrgangsstufen
    der jeweiligen Schularten (eine detaillierte Liste mit den
    ausgenommenen Klassen bzw. Jahrgangsstufen finden Sie unter
    www.km.bayern.de/coronavirus-faq, die Q11 am Gymnasium ist im
    Distanzunterricht). Ebenso ausgenommen sind die Förderschulen
    (einschl. berufliche Förderschulen, schulvorbereitende
    Einrichtungen, s. o.) und die Schulen für Kranke. Sie bleiben
    vollumfänglich im Präsenzunterricht.

    o Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung an außerschulischen
    Lernorten finden ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200
    nicht statt.

    b) Berufliche Schulen

  • An den beruflichen Schulen gilt ab 09.12.2020 (unabhängig vom
    Inzidenzwert im jeweiligen Kreis) Distanzunterricht.
  • Ausnahmen bestehen wie folgt:
    o Für Wirtschaftsschulen gelten die Regelungen für
    allgemeinbildende Schulen (s. oben).
    o An FOS/BOS wird
  • in der Vorklasse sowie in der Jahrgangsstufe 11
  • bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz kleiner bzw. gleich
    200 in der Vorklasse sowie in der Jahrgangsstufe 11
    auf den Wechselbetrieb von Präsenz- und
    Distanzunterricht umgestellt.
  • ab einer Inzidenz von mehr als 200 im Landkreis bzw.
    in der kreisfreien Stadt in diesen Jahrgangsstufen
    Distanzunterricht erteilt,
  • in den übrigen Jahrgangsstufen durchgängig
    Präsenzunterricht erteilt.

    An allen Schulen wird der praktische Sportunterricht in allen Jahrgangsstufen bis voraussichtlich 18. Dezember 2020 ausgesetzt. Sporttheoretische Inhalte sind weiterhin möglich. In der Qualifikationsphase der Oberstufe des Gymnasiums (Q11
    und Q12) sind sportpraktische Inhalte unter Beachtung der Maßgaben gem. Rahmenhygieneplan weiterhin zulässig. Die örtlichen Gesundheitsämter können weitere Maßnahmen anordnen. Die
    Schulleitung teilt den Eltern mit, welche Maßnahmen an ihrer Schule umgesetzt werden.Letzter Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien ist – wie angekündigt – Freitag, der18. Dezember. Informationen auf unserer Homepage: www.km.bayern.de/coronavirus-faq)