Änderungen bei den Corona-Schnelltests ab 30.06.2022

Anmeldefrist für die Erstvergabe der Kita-Plätze endet am 3. April
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Seit heute, 30. Juni, sind nach der Testverordnung des Bundes kostenlose Corona-Schnelltests für asymptomatische Personen nur noch für bestimmte Personengruppen möglich. Darüber hinaus werden für weitere Personengruppen Schnelltests gegen 3 Euro Selbstbeteiligung angeboten.

Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben:

– Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
– Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
– Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
– Besucher*innen und Behandelte oder Bewohner*innen in unter anderem folgenden Einrichtungen:
– Krankenhäuser
– Rehabilitationseinrichtungen
– stationäre Pflegeeinrichtungen
– Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
– Einrichtungen für ambulante Operationen
– Dialysezentren
– ambulante Pflege
– ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
– Tageskliniken
– Entbindungseinrichtungen
– ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
– Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind,
– Pflegende Angehörige
– Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen. Mehr Informationen dazu in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html.
Die kostenlosen Bürgertests können in teilnehmenden Apotheken, beauftragten privaten Testzentren oder im städtischen Testzentrum im Gasteig in der Rosenheimer Straße 5 durchgeführt werden. Hinweis: Das städtische Corona-Testzentrum im Gasteig befindet sich derzeit im Umbau und wird zeitnah wieder in gewohnter Weise geöffnet sein.
Einen Schnelltest gegen 3 Euro Selbstbeteiligung erhalten:
– Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen,
– Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
– Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Auch für die 3-Euro-Bürgertests ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Mehr Informationen dazu in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html. Die 3-Euro-Bürgertests können in teilnehmenden Apotheken und beauftragten privaten Testzentren durchgeführt werden – nicht aber im städtischen Testzentrum im Gasteig. Dort können sich ausschließlich Personen testen lassen, die Anspruch auf einen kostenlosen Test haben.