Ab sofort Terminbuchungen für Impfungen mit Novavax möglich

© Mymuenchen.de

Die Landeshauptstadt München hat die erste Lieferung des Novavax-Impfstoffs erhalten. Ab sofort werden im Impfzentrum Riem und den Impf-Außenstellen (Marienplatz, Pasing Arcaden, Theresienwiese, Gasteig) Impf-Termine über das Impfportal des Freistaates BayIMCO (http://www.impfzentren.bayern) für den Impfstoff Novavax freigeschaltet.

Diesen Impfstoff erhalten vorerst nur Personen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen. Das bedeutet, es werden vorerst nur Personen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich mit dem Novavax-Impfstoff geimpft. Die Zugehörigkeit zur betroffenen Personengruppe müssen Impfwillige durch Dokumente nachweisen.

Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Ich freue mich sehr, dass wir nun den proteinbasierten Novavax-Impfstoff zunächst für die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Betroffenen anbieten können. Das kann für manche, die sich bisher noch skeptisch zu den bewährten mRNA-Impfstoffen zeigen, eine attraktive Alternative sein, um sich den wichtigen Schutz zu holen. Es wäre für mich eine große Freude, wenn dies der Impfbereitschaft in der Bevölkerung einen Schub versetzt. Der Novavax-Impfstoff ist eine Bereicherung für das breite Angebot der Landeshauptstadt München für alle Bürger*innen, sich eine Corona-Schutzimpfung zu holen.“ Der Impfstoff wird in zwei Impfdosen in einem Abstand von mindestens drei Wochen verabreicht. Laut STIKO-Empehlung kann der Novavax-Impfstoff, obwohl dieser bisher nicht zur Auffrischimpfung zugelassen ist, in Einzelfällen zur Auffrischimpfung verwendet werden.

Für die Terminbuchung in BayIMCO wurde vom Freistaat eigens eine buchbaren Kategorie „Novavax“ eingerichtet. Hierbei müssen Impfwillige angeben, ob sie in einer Einrichtung tätig sind, die gemäß dem Infektionsschutzgesetz der Impfpflicht unterliegt.

Die allgemeine Freigabe des Novavax-Impfstoffs zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren wird vom Freistaat voraussichtlich erst in einigen Wochen erfolgen. Dies hängt von der Nachfrage der derzeit berichtigten Personen ab, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen.