Ab sofort: Drei FFP2-Masken für pflegende Angehörige – Ausgabe nur nach Terminvereinbarung

Der Freistaat Bayern stellt ab sofort jedem pflegenden Angehörigen drei FFP2-Schutzmasken zur Verfügung. In der Stadt Dachau sind circa 1.200 Personen bezugsberechtigt. Die Ausgabe der Masken hat der Freistaat auf die Kommunen delegiert. Ausgegeben werden die Masken in der Hauptstelle der Stadtbücherei (Max-Mannheimer-Platz 1), in der Zweigstelle der Stadtbücherei in Dachau-Ost (Ernst-Reuter-Platz 2) und im Jugendzentrum in Dachau-Süd (Klagenfurter Platz 1), allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarug.

Termine können über die Telefonnummer 08131/75-4505 vereinbart werden. Telefonische Terminvereinbarungen sind von Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags auch von 14 bis 18 Uhr möglich. Ausgegeben werden die Masken an den oben genannten Stellen von Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr, 12 bis 14 Uhr und 15 bis 17 Uhr, zudem am Samstag, 30. Januar, im Jugendzentrum Süd von 12 bis 14 Uhr.

Zu beachten ist: Bezugsberechtigt ist, wer ein Schreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen vorlegen kann. Pflegende Angehörige sind nur in der Kommune bezugsberechtigt, in der die pflegebedürftige Person wohnt.